Auf einen Blick
- Bodengleich heißt: Der Duschbereich geht ohne Restschwelle in den Badezimmerboden über.
- Barrierefrei nach DIN 18040-2 verlangt zusätzlich eine Bewegungsfläche von mindestens 120 × 120 cm und eine Zugangsschwelle von höchstens 2 cm.
- Rollstuhlgerecht sind mindestens 150 × 150 cm Bewegungsfläche.
- 5 cm Einstiegsschwelle gelten nicht mehr als barrierefrei.
- Altersgerecht ist eine eigene Kategorie ohne DIN-Bindung: Hier ist eine deutlich erkennbare Restschwelle von 7 bis 15 cm üblich.
Stand dieser Angaben: 24. August 2026. Maßgeblich ist DIN 18040-2, Ausgabe September 2011.
Was „bodengleich" überhaupt heißt
Eine bodengleiche Dusche geht ohne Stufe und ohne Rand in den Badezimmerboden über — der Duschbereich ist Teil der Bodenfläche, nicht ein Behälter darauf. Bodengleich allein bedeutet aber noch nicht barrierefrei: „Barrierefrei" ist ein definierter Begriff, und die Definition steht in DIN 18040-2.
Eine bodengleiche Dusche — auch ebenerdige Dusche oder Walk-in-Dusche genannt — geht ohne Stufe und ohne Rand in den Badezimmerboden über. Der Duschbereich ist Teil der Fläche, nicht ein Behälter darauf. Genau das ist der Unterschied, der im Alltag zählt: Wo keine Kante ist, gibt es nichts zu übersteigen, nichts zu übersehen und nichts, woran man hängen bleibt.
Für alle, die auf Hilfsmittel angewiesen sind, ist das keine Komfortfrage. Ein Rollator lässt sich über eine Schwelle nicht sinnvoll schieben, ein Duschrollstuhl schon gar nicht. Und für pflegende Angehörige verändert sich der Zugang zur Person, die sie unterstützen.
Bodengleich allein macht eine Dusche aber noch nicht barrierefrei. Barrierefrei ist ein definierter Begriff — und die Definition steht in einer Norm.
Barrierefrei nach DIN 18040-2
DIN 18040-2 verlangt für den Duschplatz eine Bewegungsfläche von mindestens 120 × 120 cm, rollstuhlgerecht (in der Norm mit „R" gekennzeichnet) mindestens 150 × 150 cm. Der Duschplatz ist niveaugleich auszuführen; ein Absenken von höchstens 2 cm ist zulässig, wenn die Übergänge abgeschrägt sind. Der Bodenbelag muss rutschhemmend sein, und die Wände müssen Stützgriffe später tragen können.
DIN 18040-2 ist die Norm für barrierefreies Bauen in Wohnungen; maßgeblich ist die Ausgabe September 2011 (DIN 18040-2:2011-09). Sie beschreibt, was ein Bad erfüllen muss, damit es die Bezeichnung „barrierefrei" verdient — und zwar nicht ungefähr, sondern in Zentimetern. Das ist der Grund, warum diese Zahlen in jedem ernsthaften Angebot auftauchen sollten.
| Kriterium | Barrierefrei | Zusätzlich rollstuhlgerecht |
|---|---|---|
| Bewegungsfläche im Duschbereich | mind. 120 × 120 cm | mind. 150 × 150 cm |
| Übergang zum Bodenbelag | niveaugleich; ein Absenken von höchstens 2 cm ist zulässig, wenn die Übergänge abgeschrägt sind | |
| Gefälle der Duschfläche | so gering wie möglich; ein Mindestgefälle ist materialabhängig nötig, 2 % sollten nicht wesentlich überschritten werden | |
| Bodenbelag | rutschhemmend, mindestens Bewertungsgruppe B für nassbelastete Barfußbereiche (entspricht R 10 im Schuhwerk-System) | |
| Halte- und Sitzgelegenheiten | müssen jederzeit nachrüstbar sein — die Wand muss senkrechte und waagerechte Stützgriffe tragen können | |
| Armatur | gut erreichbar | aus sitzender Position bedienbar, tiefer montiert |
Anforderungen an den Duschplatz nach DIN 18040-2:2011-09. Die Norm regelt darüber hinaus weitere Punkte des barrierefreien Bades; die Tabelle nennt die, die beim Duschumbau den Ausschlag geben. Die mit „R" gekennzeichneten Anforderungen der Norm gelten für die uneingeschränkte Nutzung mit dem Rollstuhl.
Quelle: DIN 18040-2:2011-09 „Barrierefreies Bauen — Planungsgrundlagen — Teil 2: Wohnungen", Abschnitt Sanitärräume. Der Normtext selbst ist kostenpflichtig; einen frei zugänglichen amtlichen Überblick gibt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung zur DIN 18040. Abgerufen am 24. August 2026. Eine überarbeitete Fassung der Normenreihe ist in Arbeit, aber bis zu diesem Datum nicht erschienen — maßgeblich bleibt die Ausgabe 2011-09.
Die Anforderung „nachrüstbar" wird gern übersehen und ist eine der wichtigsten. Sie heißt: Auch wenn heute kein Haltegriff gebraucht wird, muss die Wand ihn morgen tragen können. Ein Rückwandsystem ohne tragfähigen Untergrund erfüllt das nicht — fragen Sie beim Angebot ausdrücklich danach. Nachträglich eine Wand zu ertüchtigen kostet mehr als sie gleich richtig zu bauen.
Warum 5 cm nicht mehr barrierefrei sind
Die Grenze bei 2 cm wirkt kleinlich, bis man sich klarmacht, worum es geht: Eine Schwelle von 5 cm ist zu hoch, um sie mit einem Rollator zu überrollen, und zu niedrig, um sie zuverlässig wahrzunehmen. Sie ist damit genau das, was in der Sturzprävention am gefährlichsten ist — ein Hindernis, das man nicht sieht. Entweder ist die Kante flach genug zum Überrollen oder hoch genug, um als Stufe erkannt zu werden. Dazwischen liegt die schlechteste aller Lösungen.
Altersgerecht: die zweite, eigenständige Kategorie
„Altersgerecht" ist kein Normbegriff und keine geschützte Bezeichnung. Es beschreibt ein Bad, das Sturzrisiken senkt und die Körperpflege erleichtert, ohne die Maße der DIN 18040-2 einzuhalten. Die Restschwelle liegt hier typischerweise bei 7 bis 15 cm und ist damit bewusst gut sichtbar. Für einen Rollstuhl oder Rollator ist ein altersgerechtes Bad nicht ausgelegt.
Nicht jedes Bad muss die DIN erfüllen, und nicht jeder braucht das. Wer gut zu Fuß ist, aber unsicher wird, ist mit einem altersgerechten Bad oft besser bedient als mit einer Normlösung, die baulich gar nicht möglich wäre.
„Altersgerecht" ist kein Normbegriff und keine geschützte Bezeichnung. Es beschreibt eine Ausstattung, die das Sturzrisiko senkt und die Körperpflege erleichtert, ohne die Maße der DIN 18040-2 einzuhalten. Und hier ist die Schwellenhöhe eine andere:
Barrierefrei nach DIN 18040-2: Zugangsschwelle höchstens 2 cm.
Altersgerecht: Restschwelle üblicherweise 7 bis 15 cm — deutlich
erkennbar. Eine niedrigere Restschwelle ist hier ausdrücklich schlechter, weil sie
leichter übersehen wird.
Beides ist richtig — für unterschiedliche Situationen. Falsch wird es erst, wenn ein altersgerechter Umbau als „barrierefrei" verkauft wird. Wenn Ihre Pflegekasse oder ein Gutachten ausdrücklich Barrierefreiheit verlangt, ist die Zahl, die zählt, die 2.
Was ein altersgerechtes Bad ausmacht
- Halte- und Stützgriffe an den Stellen, an denen tatsächlich Kraft gebraucht wird — beim Aufstehen, beim Drehen, beim Ein- und Aussteigen. Die richtige Position ergibt sich aus der Person, nicht aus dem Katalog.
- Eine Sitzgelegenheit. Ein klappbarer Duschsitz stört niemanden, der im Stehen duscht, und ist für alle anderen der Unterschied zwischen „geht" und „geht nicht mehr".
- Eine Thermostatarmatur in einer Montagehöhe von etwa 85 bis 105 cm. Die eingestellte Temperatur bleibt stehen, es muss nicht nachjustiert werden, und Verbrühungen fallen als Risiko weg. Der Bedienhebel zeigt nach unten, und die Armatur sollte auch vom Duschsitz aus erreichbar sein.
- Ein rutschhemmender Untergrund — als Beschichtung der Duschfläche oder als entsprechend eingestufte Fliese.
- Ein Spritzschutz oder eine Duschpflegetür. Halbhohe, bruchsichere Abtrennungen halten das Wasser im Duschbereich, ohne den Zugang für Angehörige oder Pflegekräfte zu versperren.
- Ein Notrufsystem, das nass werden darf. Es gibt spritzwassergeschützte Geräte und Zugschalter, die sich mit einem Hausnotruf verbinden lassen. Manche Anbieter haben eine Sturzerkennung eingebaut. Das ist die eine Investition, die nichts mit dem Bad zu tun hat und trotzdem hierher gehört.
Rutschhemmung: die Klasse steht im Angebot, oder sie fehlt
Rutschhemmung ist keine Eigenschaft, die man einem Boden ansieht — sie ist eine geprüfte Einstufung. Für barfuß begangene Nassbereiche wird auf der schiefen Ebene nach DIN EN 16165 (Anhang A, Einstufung nach dem nationalen Anhang NB.1) geprüft und in die Bewertungsgruppen A, B und C eingeteilt; C ist die höchste dieser drei. Diese Norm hat 2021 die frühere DIN 51097 abgelöst — beide Bezeichnungen meinen dasselbe Verfahren.
Für Bereiche, die mit Schuhen begangen werden, gibt es eine eigene Skala von R 9 bis R 13. Die beiden Systeme sind nicht dasselbe und nicht ineinander umrechenbar. DIN 18040-2 verlangt für den Duschplatz im barrierefreien Bad mindestens Bewertungsgruppe B.
Quelle: DIN EN 16165:2021-12 „Bestimmung der Rutschhemmung von Fußböden" (Anhang A und nationaler Anhang NB.1; ersetzt DIN 51097) sowie DGUV Information 207-006 „Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche". Frei zugänglicher Einstieg: DGUV — Prüfung von Bodenbelägen, abgerufen am 24. August 2026.
Praktischer Rat: Fragen Sie im Angebot nach der Bewertungsgruppe der Duschfläche und lassen Sie sie hineinschreiben. Eine Angabe wie „rutschfest" ohne Klasse ist keine Zusage, sondern ein Adjektiv.
Wenn bodengleich baulich nicht geht
Nicht in jedem Bad lässt sich der Ablauf tief genug in den Boden legen. Häufigster Grund ist die Leitungsführung: Wo die Rohre liegen, wie hoch der Estrich aufbaut und was unter der Decke des darunterliegenden Geschosses passiert, entscheidet über die Möglichkeiten — nicht der Wunsch.
Das Ergebnis ist dann keine Absage, sondern ein Kompromiss: Die Duschwanne wird so flach wie möglich ausgeführt, die verbleibende Schwelle deutlich niedriger als der alte Wannenrand von 50 bis 60 cm. Aus einem Hindernis, das ein Bein anheben verlangt, wird ein Absatz, den man mit Haltegriff sicher übersteigt. Für viele Haushalte löst genau das das Problem — auch wenn das Ergebnis dann nicht „bodengleich" heißen darf.
Diese Ehrlichkeit ist wichtig für den Förderantrag: Was gebaut wird, muss im Angebot stehen, wie es ist. Mehr dazu unter Kosten und Zuschuss der Pflegekasse.
Was ein Umbau kostet
Zwei Wege führen zur ebenerdigen oder schwellenarmen Dusche, und sie liegen preislich weit auseinander:
- Der komplette Umbau des Duschbereichs mit neuem Bodenaufbau, neuen Fliesen und angepasster Leitungsführung. Als Erfahrungswert galt dafür im Jahr 2022 eine Kalkulation von etwa 15.000 € und rund drei Arbeitstagen.
- Die Systemlösung „Wanne raus, Dusche rein", bei der die vorhandene Wanne durch eine flache Duschtasse ersetzt und die Wand verkleidet wird, statt neu zu fliesen. Preisrahmen 2022: etwa 4.000 bis 6.000 €, Bauzeit in der Regel ein Tag.
Beide Beträge sind Preise, keine Zuschüsse. Der Zuschuss der Pflegekasse beträgt bis zu 4.180 € je Maßnahme — die Zahlen oben sind Kosten des Jahres 2022 und wurden nicht auf heute fortgeschrieben.
Bei der Systemlösung bleibt in aller Regel eine Restschwelle, und es werden keine neuen Fliesen verlegt. Sie ist deshalb keine bodengleiche Dusche im Sinne der DIN — sie ist die schnelle, bezahlbare Lösung für den Alltag. Wie sie abläuft, steht unter Wanne raus, Dusche rein. Was den Preis im Einzelfall treibt, steht unter Kosten und Zuschuss.
Warum die Badewanne im Alter zum Problem wird
Eine Badewanne ist ein schöner Ort — solange man hineinkommt. Der Rand einer Standardwanne liegt bei etwa 50 bis 60 cm. Um ihn zu überwinden, muss ein Bein einbeinig stehend über eine Kante gehoben werden, auf nasser, glatter Fläche, meist ohne etwas zum Festhalten. Es gibt im ganzen Haushalt kaum eine Bewegung, die mehr Gleichgewicht verlangt.
Dazu kommt: In vielen Haushalten wird in der Wanne nur noch geduscht, gebadet aber nie. Der Gegenstand, der das größte Sturzrisiko in der Wohnung darstellt, erfüllt dann keinen Zweck mehr, den nicht eine Dusche besser erfüllen würde. Das ist das ganze Argument — es braucht keine Statistik, um zu überzeugen, und wir führen deshalb bewusst keine an.
Ob bodengleich geht, zeigt der Blick ins Bad
Beratung und Aufmaß vor Ort sind kostenlos. Danach wissen Sie, welche der beiden Lösungen in Ihrem Bad möglich ist — und was sie kostet.
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Stand: August 2026. Die Maßangaben geben die Anforderungen der DIN 18040-2 sinngemäß wieder und ersetzen nicht den Blick in die Norm oder die Prüfung durch eine Fachplanung. Die genannten Preise sind dokumentierte Erfahrungswerte aus dem Jahr 2022 und ausdrücklich nicht fortgeschrieben.